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Kurzparkzone im Bereich des nördlichen Friedhofszuganges

Dienstag, 3. August 2021
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Seitens des Gemeinderates wurde im Rahmen seiner am 22. Juni 2021 stattgefundenen Sitzung verfügt, dass die im Bereich der „Friedhofszufahrt-Nord“ befindlichen Parkplätze als gebührenfreien Kurzparkzone ausgewiesen werden.

Mit den verschiedenen Interessensvertretungen (Arbeiterkammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Wirtschaftskammer) sowie dem Baubezirksamt Innsbruck wurde im Vorfeld ein diesbezüglicher schriftlicher Kontakt gepflogen. Dabei eingelangte Stellungnahmen sowie ein im gegenständlichen Zusammenhang ausgearbeitetes verkehrstechnisches Gutachten hatten sich nicht gegen die Einrichtung der geplanten Kurzparkzone ausgesprochen. In der Folge wurde durch die Gemeindeverwaltung ein Verordnungsentwurf erstellt und dieser der Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung zur Vorprüfung übermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass der Entwurf in Ordnung ist und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Mittlerweile ist auch die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die derart beschlossene Verordnung ergangen.

Wie eingangs bemerkt wurde hierauf der entsprechende Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt. Dieser sieht vor, dass Gst. 489/2 und weiters Teile von Gst. 190/6 als nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone ausgewiesen werden. Damit wird ein Bereich festgelegt, welcher als Kurzparkzonen-Parkfläche den Friedhofsbesuchern vorbehalten bleibt. Insgesamt stehen fünf Stellplätze mit den Abmessungen 5,00 x 2,50 m zur Verfügung. Die Kurzparkdauer beträgt für den genannten Bereich 90 Minuten und gilt an sieben Tagen pro Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, von 00.00 bis 24.00 Uhr. Das Parken hat bei den angeführten Parkplätzen während der genannten Zeit unter Verwendung einer Parkuhr zu erfolgen. Diese ist gut ersichtlich hinter der Windschutzscheibe des jeweiligen Kraftfahrzeuges anzubringen.

In der unmittelbar nächsten Zeit erfolgt die Anbringung von Markierungslinien sowie die Aufstellung des Verkehrszeichens nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung mit entsprechender Zusatzerklärung.

Kirchen- und Friedhofsbesucher werden in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Anbringung der Parkuhr/Parkscheibe abzustellen. Eine Überwachung erfolgt seitens des durch die Gemeinde beauftragten Sicherheitsdienstes, welcher im gesamten Gemeindegebiet den ruhenden Verkehr kontrolliert.

Bild: In diesem Bereich werden demnächst fünf Stellplätze ausgewiesen, für welche eine Kurzpark-Regelung Gültigkeit hat.

Zillertaler Zeitung

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