Unlängst erging die Information, dass für einen Gemeinderatsbeschluss, welcher die Einrichtung einer gebührenfreien Kurzparkzone im Bereich des Friedhofszuganges zur Verabschiedungshalle bzw. zum nördlichen Bereich des Gemeindefriedhofes beinhaltet, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt worden ist. Zwischenzeitlich erfolgte die Anbringung von Markierungslinien sowie des notwendigen Verkehrszeichens. Damit erfuhr die entsprechende Reglementierung Rechtskraft und es werden sporadisch Kontrollen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung erfolgen.
Die Kurzparkdauer beträgt für den genannten Bereich 90 Minuten und gilt an sieben Tagen pro Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, von 00.00 bis 24.00 Uhr. Das Parken hat bei den angeführten Parkplätzen während der genannten Zeit unter Verwendung einer Parkuhr zu erfolgen. Diese ist gut ersichtlich hinter der Windschutzscheibe des jeweiligen Kraftfahrzeuges anzubringen.
Kirchen- und Friedhofsbesucher werden in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Fahrzeuge ab sofort nur noch unter Anbringung der Parkuhr/Parkscheibe abzustellen. Eine Überwachung erfolgt seitens des durch die Gemeinde beauftragten Sicherheitsdienstes, welcher im gesamten Gemeindegebiet den ruhenden Verkehr kontrolliert. Ab sofort werden sohin Zuwiderhandlungen mit entsprechenden Organmandatsstrafen geahndet.