Im Zuge der gegenwärtig beim Objekt „Talstraße 2“ stattfindenden Baumaßnahmen wird die Situierung eines Baukranes erforderlich.
Dieser wurde in der unmittelbar letzten Zeit an der Ostseite desselben situiert, wobei eine geringfügige Einengung der südwärts führenden Spur vorgenommen wurde. Der bestehende Gehsteig ist als Manipulationsfläche zu verwenden, weshalb hier eine Umleitung desselben an die östliche Hausfront des Gebäudes erfolgte.
Im Rahmen einer unlängst stattgefundenen Verkehrsverhandlung wurden im gegenständlichen Zusammenhang im Baubereich Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h sowie Wartepflichten bei bzw. für Gegenverkehr verfügt. Überdies erfolgte eine Umleitung des Fußgängerverkehrs an die Ostseite des Gebäudes entlang der Fassadenfront, um nach Passieren der Krananlage wieder in den bestehenden Gehsteig einzubinden. Diese besondere Verkehrsregelung hat bis Ende Jänner 2022 Gültigkeit.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, im beschriebenen Bereich besondere Vorsicht walten zu lassen und die vorgegebenen Sicherheitsaspekte einzuhalten. Auch die Fußgänger werden angehalten, die Baustelle nur im ihnen zugewiesenen Abschnitt – welcher entsprechend ausgewiesen und abgesichert ist – zu passieren.