Impulsförderung für Wärmepumpen verlängert
Die Landesförderung für den Einbau von Wärmepumpen im privaten Neubau wird bis Ende 2022 verlängert.
3.000,- Euro beträgt der Einmalzuschuss für Erd- und Grundwasserwärmepumpen, 700,- Euro Zuschuss gibt es für Luftwärmepumpen. Die Förderung ist einkommensunabhängig und steht BauherrInnen von neu errichteten Eigenheimen mit bis zu zwei Wohneinheiten zur Verfügung, wenn diese keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen.
Impulsförderung Wärmepumpen im privaten Neubau (außerhalb Wohnbauförderung) verlängert bis 31.12.2022
FörderwerberIn, Fördergegenstand: Natürliche Personen; hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsys-tem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen; einkommensunabhängig
Förderhöhe:
Erdwärmepumpe: 3.000,- Euro
Grundwasserwärmepumpe: 3.000,- Euro
Luftwärmepumpe: 700,- Euro
Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe: 700,- Euro
Termine:
Baubewilligung Neubau ab 1.7.2018
Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie Impulsförderung Wärmepumpe: www.tirol.gv.at/waermepumpe und Netzwerk Wärmepumpe Tirol: www.nwwp.tirol
Initiative „Sicheres Wohnen“ geht in die Verlängerung
Seit dem Jahr 2017 fördert das Land Tirol mit der Initiative „Sicheres Wohnen“ verschiedene Maßnahmen, um Häuser oder Wohnungen einbruchsicher zu machen. Nun wird die Förderung für das Jahr 2022 verlängert.
Im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden gewährt das Land für mechanische Schutzmaßnahmen eine zusätzliche Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Gefördert werden einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren sowie Fenster und Terrassentüren. Pro Element werden 50,- Euro gefördert bei maximal 500,- Euro pro Wohnung bzw. Haus. Die Förderung ist einkommensunabhängig.
Weitere Informationen:
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/initiative-sicheres-wohnen-einbruchschutz/
Noch Stärkere Unterstützung für leistbares Wohnen
Zahlreiche Menschen in Tirol benötigen Unterstützung, um sich die Wohnungsmiete leisten zu können. Aus diesem Grund wurde ab 1. Jänner 2022 die Mietzinsbeihilfe deutlich angehoben – das Land nimmt damit insgesamt 1,75 Millionen Euro mehr für die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe in die Hand.
Die Beihilfe wurde deutlich verbessert und der Betrag, bis zu dem die maximale Beihilfe möglich ist, erhöht. Der Freibetrag für einen Einpersonenhaushalt beläuft sich auf 1.120,- Euro. Auch für Familien wurde die Beihilfe verbessert.
Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Landes und der jeweiligen Gemeinde zu den Wohnungskosten für nicht geförderte Wohnungen. Für Studierende, die eine gesamte Wohnung mieten und bedürftig sind, gilt eine Sonderregelung.
Die Mietzinsbeihilfe kann online mit einer Handy-Signatur beantragt werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann Anträge weiterhin in Papierform – beispielsweise auf dem Postweg – einbringen.
Weitere Informationen:
www.tirol.gv.at/wohnbau.