Die aktuelle Teuerung hat zur Folge, dass unter anderem Öl- und Gaspreise auf einem absoluten Rekordniveau sind. Für viele Tiroler Haushalte ist ein warmes Zuhause längst nicht selbstverständlich. Daher kann ab sofort zusätzlich zum bereits bestehenden Heizkostenzuschuss ein Energiekostenzuschuss beantragt werden.
Die Richtlinien wurden hinsichtlich des Maximaleinkommens pro Haushalt erhöht. Mit der Einführung der zusätzlichen Förderung und der Anpassung des bereits bestehenden Zuschusses sollen betroffene Personen weiter entlastet werden.
Haushalte die zwar nicht für den Bezug des Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250,- Euro.
Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
1.000,- Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher 970,- Euro)
1.590,- Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1.560,- Euro)
260,- Euro pro Monat (vorher 250,- Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190,- Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180,- Euro)
550,- Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 540,- Euro)
380,- Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 370,- Euro)
Für den neuen, einmaligen Energiekostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
1.300,- Euro pro Monat für alleinstehende Personen
2.067,- Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
338,- Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247,- Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
715,- Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
494,- Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Die Antragsstellung ist ab sofort bis 31.12.22 beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie dem zuständigen Gemeindeamt möglich.