Laut Gemeinderatsbeschluss vom 19. Oktober gilt in Mayrhofen vom 26. Dezember 2022 bis 7. April 2023, jeweils von Sonntag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Linienbusse, Anrainer, Krankentransporte, Transport dringender Arzneimittel und Inhaber von Berechtigungskarten der Marktgemeinde.
Berechtigungskarten der Gemeinde gibt es für Anrainer des betreffenden Teiles der Hauptstraße sowie Eigentümer, Mieter oder Pächter einer Liegenschaft in diesem Bereich.
Weiters bis drei Berechtigungskarten pro Betrieb für Mitarbeiter und eine Berechtigungskarte für ein Betriebsauto. Max. 4 Berechtigungskarten pro Taxiunternehmen.
Tagesberechtigungen werden nur an Beherbergungsbetriebe im Bereich der verkehrsberuhigten Zone ausgegeben.
Die Berechtigungskarten können ab sofort im Parterre der Marktgemeinde Mayrhofen bezogen werden (vom 24. Dezember 2022 bis 8. Jänner 2023 nur vormittags geöffnet).