Das Bekenntnis zur Dreifaltigkeit gehört zu den Grundlagen des christlichen Glaubens. Dabei hat sich der Glaube an Gott den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist erst allmählich entwickelt.
Die frühen Christen mussten die Frage klären, in welchem Verhältnis der Christus zu Gott steht. Die Konzilien von Nizäa und Konstantinopel (beide im 4. Jahrhundert) entschieden, dass der Sohn „wesensgleich“ mit dem Vater – also göttlich wie er – ist. Daher beten wir „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Vor allem in Spanien und Gallien entwickelte sich eine besondere Betonung des Dreifaltigkeitsglaubens in Verkündigung und Frömmigkeit. Ein eigenes Dreifaltigkeitsfest am Sonntag nach Pfingsten dürfte noch vor der Jahrtausendwende im fränkisch-gallischen Benediktinerklöstern begangen worden sein. Das Fest breitete sich weiter aus, bis es Papst Johannes XXII. 1334 für die ganze Kirche einführte.