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Beschluss Landesgericht Innsbruck

Dienstag, 31. Oktober 2023

Über Antrag des Nebenanklägers BI Michael NÄHER, gerichtet auf den Auftrag zur Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren am Landesgericht Innsbruck, wird der Angeklagten als Medieninhaberin des mittlerweile gelöschten Facebook Profils „Johanna Brugger“ mit der Domain https://www.facebook.com/moonstar46 gemäß § 37 Abs 1 MedienG aufgetragen, in sinngemäßer Anwendung des § 34 Abs 4 und 5 MedienG im periodischen Medium der „Zillertaler-Zeitung“ nachstehende Mitteilung in der Frist und Form des § 13 MedienG unter der Sanktion des § 20 MedienG zu veröffentlichen:

„Mitteilung gemäß § 37 Abs 1 MedienG 

Michael Näher, dessen Bild im nachstehend genannten Beitrag veröffentlicht wurde, begehrt als Nebenankläger die Bestrafung der Johanna BRUGGER wegen § 111 StGB und die Einziehung der die strafbare Handlung begründenden Stellen der Website gemäß § 33 Abs 1 MedienG samt weiterer medienrechtlicher Anträge wegen eines im Februar 2021 am Facebook-Profil „Johanna Brugger“, https://www.facebook.com/moonstar46, veröffentlichten Bild des Nebenanklägers samt nachstehendem Text: ,, Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82 jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet, und Stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig“. Der Nebenankläger erblickt in dieser Äußerung die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht Innsbruck
Gerichtsabteilung 39, am 17.08.2023“

Zillertaler Zeitung

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