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Haushaltsvoranschlag Kaltenbach beschlossen

Gemeinderatssitzung mit knappem beschluss

Mittwoch, 10. Januar 2024

Im Rahmen der 14. Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 wurde der von Bürgermeister Gasteiger vorgelegte Haushaltsvoranschlag 2024 für Kaltenbach knapp mit 7 JA-Stimmen und 6 NEIN-Stimmen beschlossen. 

Warum die Fraktionen um GV Sporer (NLK) und GR Gwiggner (FPÖ) den Voranschlag kommentarlos ablehnten ist für Gasteiger lt. Aussendung unverständlich und berichtet: „Trotz der zahlreichen umgesetzten Projekte ist die Gemeinde finanziell kerngesund, denn wir nehmen grundsätzlich mehr ein als wir ausgeben müssen. Es ist ausschließlich eine Frage der Entscheidungen für Investitionen, wohin die finanzielle Reise geht.“

Der vorgelegte Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 sieht den Gesamthaushalt mit € 5.075.800,- und folgende Ein- und Ausgaben vor:

Einnahmen der operativen Gebarung € 4.930.600,-, Ausgaben der operativen Gebarung € 4.274.200,-. Daraus ergibt sich ein positiver Saldo in Höhe von € 656.400,-.

Laut TGO § 90 Punkt 3 (Ausgleich des Haushalts) muss dieser Saldo ausreichen, um die planmäßige Tilgung der Darlehen zu decken. Für die planmäßige Tilgung der Darlehen muss im Jahr 2024 der Betrag von € 77.100,- aufgewendet werden. Somit ergibt sich aus der Voranschlagsposition Saldo 1 (operative Gebarung Einnahmen abzüglich Ausgaben) abzüglich der Aufwendungen für die Darlehenstilgung 2023 ein positiver Überhang von € 579.300,-, der für die geplante Investitionstätigkeit verwendet wird. Einzahlungen investive Gebarung
€ 209.200,-, Auszahlungen investive Gebarung € 728.900,-. Der Geldfluss aus der Investiven Gebarung
(€ 519.700,00) wird durch den Überhang aus der operativen Gebarung (€ 597.300,-) reduziert. Dies ergibt einen positiven Überhang von
€ 59.600,-.

Im Finanzierungshaushalt sind Tilgungen in Höhe von € 77.100,- eingerechnet. Neue Verbindlichkeiten (Darlehensaufnahmen) sind im kommenden Haushaltsjahr nicht vorgesehen. 

Der Bürgermeister weist in seinen Erläuterungen darauf hin, dass die Bundesförderung gemäß Kommunalinvestitionsgesetzes 2023 (½ Energiesparmaßnahmen, ½ Investitionsprojekte), sowie die Förderungen des Bundes gemäß Finanzausgleich 2023, in dieses Budget noch nicht eingearbeitet sind, da noch einige Daten fehlen. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet über den Antrag. Der Antrag des Bürgermeisters zum Haushaltsvoranschlag 2024 sowie der mittelfristige Finanzplan (MFP) wurde in der vom Bürgermeister vorgelegten Fassung mehrheitlich mit 7 JA-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen kommentarlos beschlossen.

Zillertaler Zeitung

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