Mit Start der Wintersaison 2024/25 treten auch im Zillertal wie in den Vorjahren wieder Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz in Kraft.
Diese gelten von Samstag, den 21. Dezember 2024, bis Sonntag, 27. April 2025, jeweils Samstag in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr auf ausgewählten Straßen im vorderen Zillertal. Zudem werden bei Bedarf wieder Dosierampeln eingesetzt.
Im Bezirk betrifft dies vor allen ein Abfahrtsverbot entlang der B169 und der B171 auf die L294 am Taleingang für ortsfremden Durchgangsverkehr sowie ein Fahrverbot der L7 Jenbacher Straße (Kasbach) Fahrtrichtung Jenbach.
Fahrverbote gelten ausschließlich für den Ausweichverkehr.
AnrainerInnen und auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr sind von den Fahrverboten nicht betroffen –
sie gelten ausschließlich für den transitierenden Verkehr, der die Route als „Ausweichmöglichkeit“ nützen will. Die Einhaltung der Fahrverbote wird auch heuer von der Exekutive sowie Straßenaufsichtsorganen kontrolliert: Fahrzeuge, die nicht dem Ziel-, Quell- oder AnrainerInnenverkehr zuzurechnen sind, werden wieder auf das höherrangige Straßennetz zurückgeleitet.
Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sich unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.