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Der Verein Sicheres Tirol appelliert

„Bitte überlassen sie den Gehsteig dem Fußgänger!“

Donnerstag, 17. April 2025
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Der Frühling kommt mit großen Schritten auf uns zu und Fahrrad, E-Scooter und sonstiges wird aus den Garagen geholt. Leider benutzen nicht nur Autofahrer den Gehsteig zum Halten und Parken, sondern auch Radfahrer und Scooterfahrer benutzen diese trotz Verbot als Fahrfläche.

Im Jahr 2023 verunglückten auf Tirols Straßen 1.984 Personen als Fußgänger, Radfahrer (inkl. E-Bike und E-Scooter) oder mit ihren Spiel- und Sportgeräten (z.B. Skateboard, Scooter). Leider davon 11 Personen tödlich. (Daten KfV). Hinter vielen, dieser Unfälle, steckt die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung. „Mit längeren Fahrzeugen auf einem zu kurzen Parkplatz zu halten und dadurch den dahinterliegenden Gehsteig unbenützbar zu machen, Taxis die auf dem Gehsteig auf den Fahrgast warten, E-Scooter oder Radfahrer, die mit über 20 km/h auf dem Gehsteig fahren, sind nur einige der Beispiele die den Fußgänger gefährden!“, so Dr. Karl Mark Präsident des Vereins Sicheres Tirol.

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt eindeutig klar, dass Gehsteige ausschließlich für Fußgänger bestimmt sind. Nach § 8 Abs 4 StVO ist die Benützung von Gehsteigen mit Fahrzeugen aller Art verboten. Gegen diese Anordnung verstößt etwa jemand, der sein Fahrzeug am Gehsteig parkt, hält, es dort abstellt oder ihn befährt.

Daraus ergibt sich, dass die Nutzung von E-Scootern, Fahrrädern und anderen Fahrzeugen auf Gehsteigen untersagt ist.

Ausnahmen sind fahrzeugähnliches Spielzeuge und Kleinfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 19 StVO) wie Kickboards, Kinderfahrräder, Snakeboards, Skateboards, sofern der Fußgänger nicht behindert wird und in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Fußgänger und sollen für sichere und ungestörte Gehwege sorgen. Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, diese Vorschriften zu beachten und so zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr beizutragen.

Da wir immer mehr Kinder mit E-Scootern auf dem Schulweg beobachten möchten wir darauf hinweisen, dass die Benutzung von E-Scootern unter 12 Jahren ohne Aufsichtsperson oder Radfahrausweis, ebenfalls verboten ist. Es besteht eine Helmpflicht und das Fahren ist ausnahmslos auf Radfahranlagen und Fahrbahnen erlaubt, das Befahren des Gehsteiges ist verboten.

In der neuen App „Sicheres Tirol“ sind alle Tipps und Informationen zu verschiedenen Sicherheitsthemen abrufbar.

Fotos: Verein Sicheres Tirol (Gerhard Meister, Richard Thallmann)

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