Bis 12.12.2021 gilt für die Gottesdienste die aktuelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz, die unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung abrufbar ist.
Es ist uns wichtig festzuhalten, dass der Besuch der Gottesdienste weiterhin für ALLE, auch Ungeimpfte, ohne Einschränkungen möglich ist (religiöses Grundbedürfnis). Einzuhalten sind: FFP2-Maskenpflicht – 2 m Abstand – Händedesinfektion.
Eine besondere bzw. musikalische Gestaltung der Gottesdienste wird den geltenden Covid-Vorgaben angepasst und ggf. kurzfristig verlautbart – dies gilt nach dem Lockdown auch generell für die Gottesdienste in der Weihnachtszeit.
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der Gottesdienste
Mittwoch, 1. Dezember 2021
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