Die Schulstarthilfe wurde mit 1. Jänner 2022 zur Schulkostenbeihilfe erweitert.
Dadurch wird es möglich, auch jene Kosten zu fördern, die während eines Schuljahres anfallen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen zwischen 150,- und 200,- Euro pro Kind und Kalenderjahr.
Wie zuvor die Schulstarthilfe ist auch die Schulkostenbeihilfe einkommensabhängig. Das Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Einkommensobergrenze, die von der Personenanzahl im Haushalt abhängt, nicht überschreiten. Die neue Richtlinie zur Schulkostenbeihilfe übernimmt die bestehende Einkommensgrenze der bisherigen Schulkostenbeihilfe als „Einkommensgrenze I“ – unterhalb dieser Grenze beträgt die Förderung 200,- Euro pro Kind und Kalenderjahr. Damit wird die Förderhöhe der früheren Schulstarthilfe von bisher 150,- auf 200,- Euro angehoben. Zusätzlich gibt es eine neue, höhere „Einkommensgrenze II“ – bei einem Haushaltseinkommen zwischen den beiden Einkommensgrenzen I und II beträgt die Förderung 150,- Euro pro Kind und Kalenderjahr. Der Kreis der FördernehmerInnen wird dadurch insgesamt erweitert.
Förderbeispiel: Haushalt mit vier Personen (Eltern & zwei Kinder):
Monatliches Haushaltseinkommen des Vorjahres unter 2.500,- Euro: Förderung von 400,- Euro (200,- Euro pro Kind). Monatliches Haushaltseinkommen des Vorjahres zwischen 2.500,- und 2.800,- Euro: Förderung von 300,- Euro (150,- Euro pro Kind)
So funktioniert die Antragsstellung:
Förderanträge zur neuen Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen.
Die Schulkostenbeihilfe kann im neuen Jahr per Online-Formular unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/ beantragt werden.
Unterstützung für einkommensschwache Familien
Mittwoch, 12. Januar 2022
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